Denkmale in der Stadt Willich

Lfd.-Nr. 119

 

Standort:

Streithöfe 7, D 47877  Willich

GPS:

5115' 59,1" N   06o 35' 06,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

16. / 19. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

26. März 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Streithof (Landcafe) in Willich

 

 

Denkmalbeschreibung

Diese Hofanlage liegt in ihren Ursprüngen, gegen Ende des 16. Jahrhunderts, in der Honschaft Streithoven an der Verbindungsstrasse des ehemaligen Kirchspiels Willich nach Osterath.

Sie war in Form eines Streuhofes angelegt, siehe hier auch die Kartographierung durch Tranchot/Müffling 1806, und wurde erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu ihrer jetzigen dreiseitig geschlossenen Form umgestaltet.

Das Wohnhaus besteht aus einem Fachwerkgebäude mit ziegelgedecktem Krüppelwalmdach. Der Corpus ist mehrgliedrig aufgeständert, wobei sich teilweise bei den Streben, Rahmen und Pfosten eine Überdimensionierung feststellen lässt. Auch sind teilweise die vorgenannten Konstruktionsteile noch heute gut als schmückende Elemente dargestellt. Die Ausfachungen sind gemauert, geputzt und weiß geschlämmt. Das Innere des Hauses wurde zwar nach den heutigen Wohnbedürfnissen umgestaltet, die Gliederung bzw. Konstruktion des Ständerwerkes oder des Dachstuhls wurde dagegen nicht in seiner Substanz oder Darstellung ge- oder zerstört. Im Inneren sind teilweise Pfosten, Rähme, Kopfbänder und Traversen naturbelassen sichtbar geblieben

Durch das Verhältnis von den erdgeschoßigen, äußeren Fachwerkwänden am Herrenhaus zum tief heruntergezogenen großflächigen Dach, zeigt sich hier ein zur damaligen Zeit urtypisches, niederrheinisches Fachwerkwohnhaus.

Die linksseitig angebauten Scheunen und Stallungen sowie auch die zwei freistehenden dazugehörigen Hofgebäude, darunter ein ehemaliges Schlachthaus, sind jüngeren Datums und bestehen hauptsächlich aus Feldbrandziegelmauerwerk, Satteldach mit Ziegeleindeckung. Abgesehen von den ausgestellten Blockgesimsen sind sie relativ schmucklos.

Tor-, Tür- und Fensterüberdeckungen sind scheitrecht, segmentiert oder korbbogenförmig. Im Bereich des ehemaligen Schlachthauses fallen besonders die Mezzaninfenster in sechs Achsen besonders auf.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vorgeschriebene Hofanlage in ihrer Gesamtheit als Ensemble die erforderliche Prämisse zur Unterschutzstellung aufweist und deshalb aus siedlungs- und ortsgeschichtlichen Gründen in die Denkmalliste einzutragen ist.