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Denkmale in der Stadt Willich |
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Lfd.-Nr. 151 |
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Standort: Klapdorhof, D 47877 Willich - Niederheide GPS: 51o 14' 59,8" N 06o 30' 30,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 19. Jahrhundert Tag der Eintragung als Denkmal 1. Oktober 1998 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Hofanlage Klapdorhof in Niederheide
Denkmalbeschreibung: Der Klapdorhof befindet sich unmittelbar an der Landstrasse 361 zwischen Schiefbahn und Neersen, nördlich des aus einer Honschaft entstandenen Ortsteils Niederheide. Bei der v. b. Hofanlage handelt es sich um eine vierflügelige Anlage aus Backstein. In der süd-/südöstlichen Ecke des Hofgevierts, welches mehrheitlich aus den großen, äußerlich eingeschossigen Wirtschaftsgebäuden mit ihren nach außen geschlossenen Wand- und Dachflächen gebildet wird, befindet sich das zweigeschossige Wohnhaus. Dieses Wohnhaus besitzt zwei durch ihre Gestaltung herausgehobene Schaufassaden: zum einen die Giebelseite zur Landstraße, zum anderen die Traufseite zu einem vorübergehenden Weg hin. Die Giebelseite ist heute durch eine moderne Verklinkerung entstellt; die ehemalige Lisenengliederung ist noch erkennbar. Die alte Haustür ist auch noch vorhanden. Die fünfachsige Traufseite zeigt hingegen noch weitgehend das alte Mauerwerk mit seinen auszeichnenden Gliederungen: Gesimse, Trauffries, Lisenen an den Ecken (mit fialenartigen Bekrönungen) und beiderseits der Mittelachse, deren oberes Fenster zudem durch Fensterbank und Sturzverdachung aus Naturstein hervorgehoben ist. Die beiden nach außen gerichteten Fassaden des Wohnhauses werden von einem kleinen Garten ergänzt, dessen Mauer mit Schmuckgitter erhalten ist. Im Inneren des Wohnhauses sind eine große Anzahl historischer Struktur- und Ausstattungselemente vorhanden. Neben der bereits erwähnten Haustür sind zu nennen der Schmuckfußboden aus Mettlacher Kacheln, die schichte Holztreppe, Türen sowie einige bemerkenswerte Wandschränke in historisierenden Formen. Möglicherweise befinden sich unter den abgehangenen Decken weitere Schmuckdetails (Stuckierung, Deckenprofils). Alle genannten Elemente und der Dachstuhl sind augenscheinlich im guten Zustand. Auch die Wirtschaftsgebäude belegen durch ihre Größe und Gestaltung die einstige Bedeutung der Hofanlage. Besondere Erwähnung verdienen die Tordurchfahrt und das an das Wohnhaus nordöstliche anschließende Nebengebäude. Die Zeit- und naturialtypischen Friese unterhalb der Traufe bzw. am Giebel sind darüber hinaus auch an den anderen Wirtschaftsgebäuden vorhanden, gut erkennbar vor allem am Scheunengebäude im Nordwesten. Die beiderseits geschlossenen Dachflächen fügen das Geviert zu einer einheitlichen Gesamtwirkung zusammen, der sich auch einzelne spätere An- bzw. Ausbauten unterordnen. An historischen Elementen sind ferner preußische Kappendecken auf gußeisernen Stützen im östlichen Stallbereich besonders zu erwähnen. Auch die Dachkonstruktion ist, soweit erkennbar, noch in gutem Zustand erhalten. Der Hofraum wird schließlich geprägt durch einen mächtigen, mittig plazierten Kastanienbaum, der mit unter Schutz gestellt wird. An der Erhaltung und Nutzung
des Klapdorhofes besteht ein öffentliches Interesse aus a.)
besonders orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen, da es sich
um eine seit dem Mittelalter belegte, bedeutende Hofstelle handelt, die
ein Zeugnis der Honschaft Niederheide darstellt. Ludwig Hügen hat in
seinem Buch "Alte Bauernhöfe in Schiefbahn" herausgearbeitet,
dass es sich bei Niederheide um einen der Siedlungskerne von Schiefbahn
handelt. Der Klapdorhof selbst ist dabei Teil einer landschaftstypischen
Reihung von Hofstellen entlang einer Bodenrinne innerhalb des
Unterbruchs (vgl. Hügen a.a.O., S. 12); b.)
wissenschaftlichen, besonders architekturgeschichtlichen Gründen,
da die Bauformen einschließlich der noch einen Gesamteindruck
vermittelnden Ausstattungsdetails ein Zeugnis landwirtschaftlichen
Bauens des ausgehenden 19. Jahrhunderts mit durchaus überdurchschnittlichen
Anspruch bilden. Der Klapdorhof in Willich-Schiefbahn, Alte Poststr. 2, ist bedeutend für Schiefbahn. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse aus wissenschaftlichen, besonders orts- und siedlungsgeschichtlichen sowie architekturgeschichtlichen Gründen. Er ist ein Baudenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG).
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